Betreiber und Herausgeber der Internetpräsentation ist:

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Thomas Filke, 
Büro: Struvestraße 26, Studio: Bahnhofstr. 10
01844 Neustadt in Sachsen
Tel. 03596 501266 oder 0170 1907627

 

Haftung, Datenschutz und Copyright

Alle Rechte an den veröffentlichten Fotos, Bildern, Texten sowie dem Layout der Homepage liegen bei Thomas Filke. Die Weiterverwendung - auch für private Zwecke - ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erlaubt. Sollten von www.fototom.de gelinkte Seiten auf Inhalte verweisen, die rechtlich bedenklich sind oder gegen Rechte Dritter verstoßen, bitten wir um eine Mitteilung. Desweiteren gilt: Haftung für fehlerhafte oder falsche Informationen ist ausgeschlossen.

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AGB
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§1 Allgemeines

1.        Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Thomas Filke erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.        Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

§2 Urheberrecht

1.        Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.        Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.        Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.        Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5.        Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6.        Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen auf Schadensersatz.

7.        Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.        Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Studiomiete usw. sind vom Auftraggeber zu tragen.

2.        Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang begleicht.

3.        Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4.        Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

 

§4 Haftung

1.        Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.        Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Herasteller des Fotomaterials.

3.        Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- u. Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

§5 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.        Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten zurückzusenden. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt 1000 Euro für jedes Original und 200 Euro für jedes Duplikat.

2.        Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

 

§6 Digitale Fotografie

1.        Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2.        Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

§7 Bildbearbeitung

1.        Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Composing, Montage oder sonstige Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit (M) zu kennzeichnen.

2.        Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

 

§8 Nutzung und Verbreitung

1.        Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2.        Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- u. Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3.        Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

§9 Schlussbestimmungen

1.        Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Der Geschäftssitz des Fotografen ist Gerichtsstand.