Betreiber und Herausgeber der Internetpräsentation ist:
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Thomas Filke,
Büro: Struvestraße 26, Studio: Bahnhofstr. 10
01844 Neustadt in Sachsen
Tel. 03596 501266 oder 0170 1907627
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Haftung, Datenschutz und Copyright |
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a §1 Allgemeines 1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Thomas
Filke erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird. 2.
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. §2 Urheberrecht 1.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an den Fotografen. 5.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht,
das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden sind. § 60 UrhG wird
ausdrücklich abbedungen. 6.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen auf Schadensersatz. 7.
Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der
Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. §3 Vergütung,
Eigentumsvorbehalt 1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten
wie Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Studiomiete usw. sind vom
Auftraggeber zu tragen. 2.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät
in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach
Zugang begleicht. 3.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 4.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. §4 Haftung 1.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der
Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen,
Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. 2.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Herasteller des
Fotomaterials. 3.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- u. Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. §5 Leistungsstörung,
Ausfallhonorar 1.
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur
Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten zurückzusenden.
Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf
eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen. Bei
Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder
ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der
Schadenersatz beträgt 1000 Euro für jedes Original und 200 Euro für
jedes Duplikat. 2.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit
aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis
vereinbart war, entsprechend. §6 Digitale Fotografie 1.
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde. §7 Bildbearbeitung 1.
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung
und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung
des Fotografen. Entsteht durch Composing, Montage oder sonstige
Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit (M) zu kennzeichnen. 2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen
digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen
mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. §8 Nutzung und Verbreitung 1.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und
in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die
nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund
einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem
Auftraggeber gestattet. 2.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und
Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- u. Hardcopies
geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen. 3.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. §9 Schlussbestimmungen 1.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz des Fotografen. Der Geschäftssitz des Fotografen ist
Gerichtsstand. |